Gleiches Recht für alle

Niemand darf aufgrund seines Alters, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner politischen Einstellung, seiner Religion oder seiner Ethnie schlechter behandelt werden als seine Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen. Dies gilt insbesondere auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Exekutive.Damit dies gewährleistet werden kann, gibt es in allen Landespolizeidirektionen die Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten. In Wien übernimmt diese Aufgabe Frau Bezirksinspektorin Rita Horak vom Landeskriminalamt Ast Ost.Seit 1993 das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist, wurde auch für die Landespolizeidirektionen die Funktion eines oder einer Gleichbehandlungsbeauftragten geschaffen. Frau Bezirksinspektorin Horak war von Beginn an sehr für die Sache engagiert, zunächst als eine von mehreren Kontaktfrauen für Frauenthemen, dann als Stellvertreterin für ihre Vorgängerin. Seit nunmehr drei Jahren ist sie selbst als Gleichbehandlungsbeauftragte für die Anliegen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizeidirektion Wien zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört das Verfassen von Stellungnahmen zur Besetzung von Funktionen, Beratung der Kommission zur Prüfung von Bewerbern bei Aufnahmen, Vertretung der Bediensteten der Landespolizeidirektion Wien vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission, Behandlung von Themen zur Frauenförderung und Förderung der Akzeptanz von Karenzierungen bei beiden Geschlechtern. Gerade bei letzterem Punkt ist es ihr wichtig zu betonen, dass Gleichbehandlung kein reines Frauenthema ist.Als solches wurde sie allerdings lange gesehen. So gab es 1991 bei Frau Bezirksinspektorin Horaks Berufsantritt als Polizistin lediglich kleine Frauenförderungsgruppen und nur wenig Verständnis für Gleichbehandlungsbelange. 1993 trat, wie bereits geschrieben, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. 2014 kam das Programm des Vielfaltsmanagements der Landespolizeidirektion Wien hinzu. Aber auch abseits von Vorschriften und Gesetzen hat sich seit 1991 viel geändert. So werden Polizeischüler und –schülerinnen bereits während der Ausbildung durch Schulungen für das Thema „Ungleichbehandlung“ sensibilisiert, aber auch Führungskräfte immer wieder auf verschiedene Aspekte von Diskriminierung und deren Konsequenzen aufmerksam gemacht. Der Tätigkeitsbericht, welchen Frau Bezirksinspektorin Horak jährlich an den Bundesminister für Inneres übermittelt, zeigt zudem, dass sich die Zahl der Interventionen bei möglichen Diskriminierungsfällen über die Jahre deutlich erhöht hat.Eine solche Intervention verläuft in der Regel so, dass über einen polizeiinternen Link, per e-mail oder über eine der Kontaktfrauen eine Anfrage an Frau Bezirksinspektorin Horak gestellt wird. Frau Bezirksinspektorin Horak entscheidet anschließend, ob sie für die darin angesprochene Problemstellung zuständig ist. Ist dies der Fall, bietet sie ein Beratungsgespräch an, im Zuge dessen eine Lösung erarbeitet werden soll. Wie diese Lösung konkret aussieht, kommt sehr auf die Art der Diskriminierung bzw. des Problems an. Frau Bezirksinspektorin Horak bearbeitet pro Jahr etwa 150 Anfragen. Viele davon betreffen die Besetzungen von Planstellen, zu denen Frau Bezirksinspektorin Horak zusätzlich pro Jahr ca. 450 Stellungnahmen verfasst. Doch auch andere, teils sehr heikle Themen kommen immer wieder zur Sprache, etwa die faire Behandlung von Kandidaten in einem Prüfungsverfahren.Mit dem Ausdruck „Diskriminierung“ ist in diesem Fall jedwede Form von Ungleichbehandlung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft, politischer Anschauungen oder der Ethnie gemeint. Die Diskriminierung kann unmittelbar in der Ungleichbehandlung von Kollegen am Arbeitsplatz oder mittelbar durch diskriminierende Regelungen und Vorschriften geschehen.Wir bedanken uns bei Frau Bezirksinspektorin Horak für ihren unermüdlichen Einsatz und wünschen ihr auch weiterhin viel Glück und Mut bei ihrer herausfordernden und wichtigen Tätigkeit.

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