Jugendgewalt – Gewalt in sozialen Medien

Jeden Tag werden unzählige Postings über die sozialen Medien verschickt. Nachrichten werden geteilt, geliked und kommentiert. Aber nicht nur positive Einträge landen im Netz. Hassposting oder auch „Hate Speech“ genannt, sind absichtlich eingesetzte Worte, Bilder oder Videos, um andere Menschen abzuwerten oder anzugreifen.Für die einen ist es Spaß, für die anderen verletzendKathi hat sich von ihrem Freund Stefan getrennt. Stefan verkraftet die Trennung gar nicht. Innerlich ist er traurig und verletzt, aber äußerlich zeigt er seine Coolness. Besonders vor seinen Freunden ist Stefan stark. „Hey Stefan, hast du nicht das eine peinliche Bild von Kathi, wo sie so betrunken auf der Geburtstagsfeier war? Komm, lade es auf Facebook und Instagram hoch“. Stefan überlegt eine Sekunde, ob es richtig ist, speichert das Bild aber doch in den sozialen Medien mit dem Text ab: „Die Tussi weiß nie, wann es genug ist. Wie peinlich. Cheers“. Sofort wird geliked und kommentiert.Hasspostings sind strafbarEs ist keine Lösung, seinen Ärger und Frust im Internet auszuleben. Werden veröffentlichte Texte, Bilder oder Videos bereits mehrfach geteilt und kommentiert, ist es schwer, den Schaden wieder rückgängig zu machen. Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems („Cyber-Mobbing“) (§ 107c StGB), Üble Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB), Unbefugte Bildaufnahmen (§ 120a StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB), Verhetzung (§ 283 StGB) sind Strafbestände, die im Hinblick auf Hasspostings angezeigt werden können.Aber was tun, wenn man selbst Opfer von Hasspostings wurde?Melden: Rechtswidrige Inhalte sofort beim Seitenbetreiber melden. Die großen Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und YouTube müssen gemeldete rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen oder sperren. Bei komplexeren Fällen gibt es eine Sieben-Tages-Frist.Blockieren: Es ist möglich, die Person zu sperren, von der die Hasspostings ausgehen. Ebenso können in einigen Social Media Plattformen Sperrlisten errichtet werden, um Hass-Wörter oder Hass-Emojis auszuschließen.Sich äußern: Erstellt eine Person ein Hassposting ist es oftmals schwierig, diese vom Gegenteil zu überzeugen. Dennoch lesen auch andere Personen mit, die man mit aufklärenden Worten eventuell zur Vernunft bringen kann.Anzeigen: Drohungen, Beleidigungen, Hetze können nicht nur im realen Leben angezeigt werden, sondern sind auch in der Online-Welt strafbar. Dafür ist es ratsam Screenshots abzuspeichern.Beistand: Mit Hasspostings nicht allein dastehen, sondern Unterstützung holen. Das können Familie, Freunde, Kollegen, aber auch Beratungsstellen sein.Erfahren Sie mehr über Hass-Postings:https://www.saferinternet.at/fileadmin/categorized/Materialien/Flyer_Hass_im_Netz.pdf

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