Klärung – Klärung eines Raubüberfalles

Sachverhalt: Zwei 17-Jährige lauerten ihren Opfern vor einer Firma auf und überfielen sie in weiterer Folge im Venediger Au Park. Einer der beiden Beschuldigten lenkte die in der Nähe anwesenden Freunde ab, der zweite Beschuldigte raubte einem der Opfer unter Vorhalt eines Messers und eines Schlagringes das Mobiltelefon. Das zweite Opfer weigerte sich sein Mobiltelefon herzugeben. Daraufhin flüchteten die beiden Beschuldigten. Nach der Tat wurde das Mobiltelefon durch die Beschuldigten in einem unbekannten Handyshop um 300,- Euro verkauft. Das Landeskriminalamt hat in weiterer Folge umfangreiche Ermittlungen getätigt. Es konnten Lichtbilder eines Beschuldigten gesichert werden. Im Zuge einer Lichtbildwahlkonfrontation konnte der Beschuldigte eindeutig als Ausführungstäter (17, russische Föderation) identifiziert werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft konnte der 17-Jährige anhand einer Festnahmeanordnung festgenommen werden. Im Zuge seiner Vernehmung zeigte er sich zum Teil geständig. Daneben konnte auch der zweite Beschuldigte namentlich ausgeforscht und festgenommen werden. Dieser zeigte sich in seiner Vernehmung ebenfalls zum Teil geständig.

Ort: 2., Venediger Au
Zeit: 30.01.2020, 18.00 Uhr

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