Neues Symbole-Gesetz mit 1. März 2019

Die Bundesregierung weitete mit 1. März 2019 das Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus. Im Gesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass auch Gesten (Handzeichen), die den demokratischen Grundwerten widersprechen, strafbar sind.Das Verbot gilt für Symbole folgender weiterer Gruppierungen: der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft, der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, der separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen islamistischen Hamas, des militärischen Teils der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.Laut § 1 des Symbole Gesetzes ist es verboten, Symbole der im Gesetz genannten Gruppierung in der Öffentlichkeit einschließlich unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel darzustellen, zur Schau zu stellen, zu tragen oder zu verbreiten. Als Symbole sind auch Abzeichen, Embleme und Gesten anzusehen.Verwaltungsübertretung werden mit einer Geldstrafe bis zu 4 000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft. Wer bereits einmal rechtskräftig nach dieser Bestimmung bestraft wurde, ist mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.

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