Pyrotechnische Gegenstände zu Silvester

Im gesamten Wiener Stadtgebiet ist das Verwenden von Pyrotechnischen Gegenständen (ab Kategorie F2) verboten. Dennoch werden jährlich zum Jahreswechsel Knallkörper, Feuerwerksraketen und andere Pyrotechnische Sätze gezündet.Die Gründe dieses Verbotes sind vielfältig: Zum einen kann die Verwendung von pyrotechnischen Produkten im Ortsgebiet nicht nur zu schweren, sondern sogar zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Zum anderen dient es neben dem Schutz von Mensch und Umwelt, auch jenem des Tieres. Gerade im Bereich von Tierschutzhäusern leiden die Fellnasen jährlich unter dem Abfeuern von Raketen und anderen lärmerzeugenden Gegenständen. Deshalb appelliert die Wiener Polizei die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, um einen friedlichen und verletzungsfreien Jahreswechsel zu ermöglichen.Die Polizei wird ausnahmslos alle Personen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, zur Anzeige bringen und die betroffenen Gegenstände sicherstellen. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Geldstrafen bis zu € 3.600, bei speziellen Verstößen z.B. verbotene Verwendung auf Sportplätzen bis zu € 4.360.Wer zu Silvester auf Pyrotechnik nicht verzichten will, muss sich laut Gesetz auf Gegenstände der Kategorie F1 beschränken. Darunter sind beispielsweise Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen zu verstehen. Von diesen Erzeugnissen geht weniger Gefahr aus, sie verursachen einen geringen Lärm und sind ab 12 Jahren erlaubt.Aus den beigefügten Grafiken können die rechtlichen Bestimmungen im Überblick entnommen werden. werden.

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