Winterreifenpflicht ab 01.11.2020

Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Diese gilt für Personen- und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen, aber auch sogenannte „Microcars“.In Österreich herrscht vom 1. November bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht. Für Kraftfahrzeuge unter 3,5 t besteht diese Verpflichtung nur bei winterlichen Verhältnissen. Als Winterreifen gelten grundsätzlich nur diejenigen mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ beziehungsweise „M+S&E“. Dies trifft ebenso auf Spike- sowie Ganzjahresreifen zu.Auch im Herbst sind Winterreifen sinnvollDie Winterreifenpflicht für Pkw wurde auch auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau, sogenannte „Microcars“, ausgedehnt. Die speziellen Haftungseigenschaften eines guten Winterreifens sind bereits im Herbst, bei sinkenden Nachttemperaturen, Frost auf Fahrbahnbrücken und auf Straßen in bewaldeten oder exponierten Gegenden sowie bei erstem Schneefall wertvoll und wichtig. Die Winterreifenpflicht gilt auch für Lkw über 3,5 t und Omnibusse, allerdings teilweise in verkürzten Zeiträumen und mit anderen technischen Anforderungen. Die Strafen bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht sind mit bis zu 5000 Euro sehr hoch, da man durch die Vernachlässigung nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.Was zeichnet einen Winterreifen aus?Ein Winterreifen gilt neben der richtigen Kennzeichnung nur dann als solcher, wenn er:- eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter bei Radialreifen bei Personenkraftwagen und – fünf Millimeter bei Lastkraftwagen aufweist.Bei einer geringeren Profiltiefe gilt er als Sommerreifen.Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten zu verwenden, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Hier eine Übersicht zu den Bestimmungen der vorgeschriebenen Profiltiefe bei Reifen:- Kfz bis 3,5 TonnenIm Sommer: 1,6 mmIm Winter: Radialreifen 4,0 mm, Diagonalreifen 5,0 mm- Kfz mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:Im Sommer: 2,0 mm Im Winter: Radialreifen 5,0 mm, Diagonalreifen 6,0 mm- Motorfahrräder: 1,0 mm sowohl im Sommer als auch im Winter

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