Angeblich unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen Ibk.

Zur Erstberichterstattung der PI Neu-Arzl vom 15.11.2010, Unbefugter Gebrauch eines PKW, durch UT am 12.11.2010 in Innsbruck mit erfolgter Missachtung der Anhaltung am 14.11.2010 gegen 22.50 Uhr in Hall wird folgendes Erhebungsergebnis nachberichtet:Aufgrund umfangreicher Vernehmungen und Erhebungen sowie der Tatortarbeit am PKW durch Beamte der PI Hall i.T. konnte ein 22-jähriger Mann, whft. BZ IL als Lenker des Fahrzeuges in der Zeit von 12.11.2010 bis zur versuchten Anhaltung am 14.11.2010 gegen 22.50 Uhr ausgemittelt werden. Der Mann ist ein Bekannter der Geschädigten. Diese hatte ihm ihren PKW auf dessen Ersuchen hin über das Wochenende freiwillig zur Verfügung gestellt. Als Beamte der PI Neu-Arzl kurze Zeit nach der vereitelten Anhaltung bei der Geschädigten Erhebungen führten und diese zum Sachverhalt einvernahmen, belog diese bewusst die Beamten und gab an, dass ihr PKW von unbekanntem Täter gestohlen worden sei. Das im Fahrzeug sichergestellte Suchtmittel (vmtl. Mephedron, ca. 10g) dürfte dem 22-jährigen Mann zuzuordnen sein. Sowohl die 36-jährige Frau aus Innsbruck als auch der 22-jährige Mann, zeigten sich zum Überlassen bzw. Lenken des PKW voll geständig. Hinsichtlich des Suchtmittels leugneten beide, etwas damit zu tun zu haben. Der 22-jährige befand sich zum Zeitpunkt des Lenkens des PKW nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung. Beide Beschuldigten werden in Folge der StA Innsbruck (Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und § 27/1 SMG) und der BH Innsbruck Land (Lenken ohne Lenkberechtigung, Missachtung der Anhaltung, Beihilfe) zur Anzeige gebracht werden.

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