Betrunkener Kfz-Lenker nach Fahrerflucht durch Linzer Polizei gestoppt

Am 29.2.2012 lenkte ein 42-jähriger sein Fahrzeug im Bereich der Turmstraße. Auf Grund eines vorangegangenen Alkoholkonsums verlor der Lenker die Herrschaft über seinen Pkw und touchiert in der Folge mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort und flüchtete von der Örtlichkeit.Der Geschädigte, der im Zuge des Unfalles nicht verletzt wurde, verständigte auf Grund des vorgefallenen Sachverhaltes die Polizei. Im Zuge einer sofort vorgenommenen Funkfahndung wurde der aus dem Bezirk Grieskirchen stammende Unfalllenker von einer Funkwagenbesatzung der Linzer Polizei angehalten und zu einer entsprechenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle aufgefordert. Von den Polizisten konnten auch am Fahrzeug des 42-jährigen Beschädigungen festgestellt werden.Ein vorgenommener Alkotest ergab eine Beeinträchtigung der Atemluft durch Alkohol von 1,78 Promille. Laut Angaben des Lenkers hatte er an die 10 halbe Bier als auch 10 Gespritzte getrunken. Bedingt durch das Verhalten des Kraftfahrzeuglenkers hat er mit einem längeren Entzug der Lenkerberechtigung zu rechnen, da allein die Alkoholbeeinträchtigung einen Entzug von mindestens 6 Monaten vorsieht. Erschwerend kommen dabei noch die Verursachung eines Verkehrsunfalls und auch die Nichtmitwirkung – Fahrerflucht hinzu.Neben den angeführten Entzug der Lenkberechtigung hat der Lenker auch noch mit einer hohen Verwaltungsstrafe und sonstigen Auflagen (z.B. Amtsarzt) zu rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeidirektion Linz daraufhin, dass in derartigen Fällen auch noch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kraftfahrzeuglenker beispielsweise durch die Kfz-Versicherung entstehen können.Dem Lenker wurde der Führerschein abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und die entsprechenden Anzeigen erstattet.Allfällige Rückfragen:Mag. Dr. Alexander NIEDERWIMMERTelefon-Nr. (0732) 7803 Kl. 5500

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