Erste Allgemeine Hilfeleistung – § 19 SPG

Salzburg/Lehen – Gestern Abend verständigte eine Bewohnerin in der Rudolf Biebl Straße die Polizei, weil von der Decke in der Küche und in ihrem Badezimmer Wasser tropfte. Unter Hinzuziehung der Berufsfeuerwehr wurde schließlich die darüber liegende Wohnung im zweiten Stockwerk geöffnet. Die Wohnung stand leer und konnte festgestellt werden, dass in der Küche ein Eckventil leck geworden ist. Dieses wurde von der Feuerwehr abgedichtet und konnte damit ein weiterer Wasserschaden verhindert werden. Da die Wohnung leer stand, konnte der Wohnungsinhaber vorerst nicht eruiert werden. Durch das austretende Wasser entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden.

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