Erwähnenswerte verkehrspolizeiliche Amtshandlung

Gestern am 13.12.2010 um 23.45 Uhr wurde die Polizei Linz verständigt, dass im Bereich Salzburger Straße ein Pkw Richtung A7 auf der falschen Richtungsfahrbahn fahre. Seitens der Funkleitstelle wurden die nächst gelegenen Funkwägen in diesen Bereich entsandt und sicherheitshalber der Bindermichltunnel gesperrt.Von einer Funkwagenbesatzung konnte in der Folge ein Fahrzeug festgestellt werden, welches zwar auf der richtigen Fahrtrichtung aber in Schlangenlinien unterwegs war. Da durch die Lenkerin des Pkws alle Fahrstreifen benötigt wurden, gestaltete sich die Anhaltung als schwierig. Letztendlich gelang es aber der Funkwagenbesatzung sich vor dem Pkw zu setzen und eine gesicherte Anhaltung vorzunehmen. Im Zuge der Kontrolle wies die 32-jährige Lenkerin des Fahrzeuges entsprechende Symthome einer Alkoholisierung auf, weshalb sie vor Ort zum Alkotest aufgefordert wurde. Die Mühlviertlerin kam der Aufforderung nach. Die Überprüfung der Atemluft ergab eine Beeinträchtigung von 1,6 Promille. Auf Grund des Umstandes, dass unmittelbar vor der Anhaltung die „Geisterfahrermeldung“ bei der Polizei einlangte, wurde die Lenkerin dazu befragt. Anfänglich bestritt die Frau dies, gab aber nach kurzer Zeit zu, dass sie bei einer Kreuzung die falsche Fahrtrichtung erwischte und einige Zeit als Geisterfahrer unterwegs war. Sie bemerkte aber diesen Irrtum und schaffte es, ihr Fahrzeug einige Zeit später wieder in die richtige Fahrtrichtung zu lenken.Ihren Angaben zu Folge kam die Lenkerin direkt von einer Weihnachtsfeier. Der 32-jährigen wurde der Führerschein vor Ort abgenommen. Die entsprechenden Anzeigen wurden erstattet.Für Rückfragen:Mag.Dr. NiederwimmerTel. 7803/5500

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