Gelbe Bodenmarkierungen – Was ist das?

Mit der 23. StVO Novelle, die am 20. Mai 2011 in Kraft getreten ist hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen Halte- und Parkverbote nicht nur mit den bekannten Verkehrszeichen zu beschildern sondern an Stelle dessen gelbe Bodenmarkierungen am Fahrbahnrand bzw. am Gehsteig anzubringen. Gelbe nicht unterbrochene Längsmarkierungen bedeuten Halten und Parken verboten, gelbe unterbrochene Längsmarkierungen Parken verboten.Das Bezirksverwaltungsamt des Magistrates der Stadt Linz hat bisher an folgenden Standorten ein Halteverbot durch gelbe Linien verordnet:FabrikstraßeKremplstraßeRiesenederfeldLandesbibliothek (Schillerstraße, Ederstraße, Rainerstraße)LosbergerstraßeMüller-Guttenbrunn-StraßeMatthias-HerzogstraßeBethlehemstraßeEin Parkverbot durch eine gelbe unterbrochene Linie ist im Bereich Blumau-Tower verordnet worden. Weitere Verordnungen auf Linzer Straßen sind geplant. Demnächst jedenfalls auf der Ludlgasse, Hafnerstraße, Ferihumerstraße, Friedrichstraße und im Umfeld des neuen Musiktheaters. Die Linzer Polizei ging bis vor einiger Zeit mit Ermahnungen gegen Lenker vor, die ihr Fahrzeug entgegen den gelben Bodenmarkierungen abgestellt hatten. Nachdem es zwischenzeitig aber auch viele Beschwerden von Bewohnern gibt, dass diese neu verordneten Halte- und Parkverbote nicht eingehalten werden kommt es nach einer mittlerweile doch sehr langen Übergangszeit auch bereits zu Bestrafungen. Dabei mussten wir feststellen, dass die Fahrzeuglenker diese neuen Bodenmarkierungen zum Großteil nicht kennen und deshalb kaum ein Verständnis erzeugt werden kann. Immer wieder wird gefordert, eine entsprechende Kampagne ähnlich der Rettungsgasse durchzuführen, damit der notwendige Wissenstand bei den Fahrzeuglenkern erreicht werden kann. Die Linzer Polizei ersucht daher um eine entsprechende Information der Bevölkerung, sodass der Spagat zwischen jenen Personen die entsprechende Amtshandlungen durch die Polizei verlangen und erwarten und jenen, die in Folge eines Informationsdefizits den Vollzug der neuen gesetzlichen Bestimmung kaum akzeptieren können, zu schaffen.Allfällige Rückfragen: HR Mag. Erwin FUCHSTel.: (0732) 7803 Kl. 5100

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *