Klärung von Straftaten:

Aufgrund umfangreicher Erhebungen der PI Silz mit mehreren Dienststellen im Bundesgebiet konnten einem 70-Jährigen aus Wien 11 nicht geklärte Betrugshandlungen zugeordnet werden. Die Tatzeiten erstreckten sich von 2007 bis 30.09.2010. Der mehrfach vorbestrafte 70-Jährige wird beschuldigt insgesamt 11 Betrugshandlungen ausgeführt zu haben, indem er die Angestellten von Tankstellenshops und Einkaufsmärkten aufforderte, ihm mehrere Euro Geldscheine (insgesamt € 50,–) auf eine 50 Euro Banknote zu wechseln. Dabei äußerte er mehrmals Wünsche betreffend der benötigten Banknoten und verwirrte somit die Kassiererin, wodurch diese nach dem Wechselvorgang einen Minusstand von 50,– Euro in der Kassa hatte. Die Schadenssumme dieser 11 Betrugshandlungen beläuft sich auf insgesamt € 498,–. Aufgrund der Regelmäßigkeit und Vielzahl dieser Straftaten (insgesamt 11 Fakten) kann davon ausgegangen werden, dass der Mann diese Betrugshandlungen in der Absicht begangen hat, sich durch wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.

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