Presseaussendung vom 30.12.2010

Silvesterfeuerwerkskörper und privates Feuerwerk Feuerwerkskörper der Kategorie F2, das sind z.B. sog. Bodenfeuerwerke z.B.„Vulkan“, „Kometenbatterien“, „Leuchtbatterie Cake-Box“, lose Raketen oder Raketen-sortimente, Knallfeuerwerke, aber auch sog. „Babyraketen“ dürfen grundsätzlich im Orts-gebiet nur mit Genehmigung des Bürgermeisters abgefeuert werden.Absolut verboten ist dies allerdings in der Umgebung von Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen sowie von Krankenhäusern und Kirchen.Selbstverständlich ist aus Sicherheitsgründen das Abschießen in geschlossenen Räumen und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen untersagt.Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein (F1 ab 12 Jahre!). Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden (Bewilligungsbescheid der BPD St. Pölten).Achten Sie insbesondere beim Kauf auf Originalprodukte! Diese sind nach dem neuenPyrotechnikgesetz 2010 mit einem CE-Kennzeichen markiert (weiters insbes. ausschließlich deutsche Sprache, Name/Adresse des EU-Herstellers/Importeurs, Name/Typ des Gegenstands, Altersgrenze, Kategorie, Verwendungshinweise, Mindestabstand, etc.)

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