Verwendung von Knallkörpern zu Silvester

Verwendung von Knallkörpern zu SilvesterAuch heuer wird zum Jahreswechsel wieder die Verwendung von Knallkörpern und Raketen das Stimmungsbild prägen. Vor allem alte und kranke Menschen leiden unter der Lärmbelästigung und öfters werden durch unsachgemäße Verwendung von Knallkörpern Personen gefährdet oder verletzt. Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt ersucht deshalb um Zurückhaltung bei der Verwendung von Feuerwerks- und Knallkörpern. Außerdem wird besonders auf das Verbot der Verwendung bestimmter pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet hingewiesen.Die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 1974 verbieten die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) innerhalb des Ortsgebietes. Besonders strenge Verbotsbestimmungen gelten für den Nahbereich von Einrichtungen, in denen sich überwiegend alte, kranke oder sonst ruhebedürftige Menschen aufhalten (z.B. in Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen).Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt ersucht, auf das Ruhebedürfnis der Mitmenschen Rücksicht zu nehmen, die geltenden Verbote über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zu beachten, übermäßigen Lärm zu vermeiden und jeden die Sicherheit gefährdenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern und Knallpräparaten zu unterlassen.Die Exekutive wurde angewiesen, bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes gezielte Maßnahmen zu setzen, um eine Gefährdung und Belästigung von Mitbürgern zu vermeiden.Außer mit der vorläufigen Abnahme und dem Verfall der Gegenstände hat der Übertreter der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes mit einer Geldstrafe von bis zu € 2.180,– oder mit Arrest bis zu 6 Wochen zu rechnen.

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