Focus auf landwirtschaftliche Fahrzeuge

Auf Kärntens Straßen nimmt speziell in der Erntezeit die Verwendung von sehr großen Zugmaschinen und überbreiten landwirtschaftlichen Ernte-/Anbaugeräten zu. Dabei werden vielfach auch nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger verwendet sowie die Höchstgeschwindigkeiten und die sichere Beladung nicht eingehalten.Zur Hebung der Verkehrssicherheit führt die Kärntner Exekutive Schwerpunktkontrollen in den kommenden Monaten durch. Unter Einbindung der Prüfzuges des Landes werden diese Kontrollen kärntenweit durchgeführt.Die wichtigsten Bestimmungen bzw. die Kontrollschwerpunkte:• Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern (10 km/h bzw. 25 km/h)• Technische Kontrollen (Bereifung, Beleuchtung, Rückstrahler, fehlende Geschwindigkeitskennzeichnung, etc.) unter Einbeziehung des Prüfzuges der Landesregierung• Kontrollen der Höchstgewichte (Überladung)• Überprüfung der maximalen Breite von Anbaugeräten (max. 3,30 Meter)• Ladungssicherung • Mitnahme von Kindern bei offenen Kabinen erst am dem 12. Lebensjahr, bei geschlossenen Kabinen ab dem 5. Lebensjahr• Fehlende Begutachtungsplakette (Pickerlüberprüfung) bzw. nicht überprüfte Zugmaschinen und AnhängerBei nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern ohne Bremsanlage darf das Gesamtgewicht von 6.000 kg nicht überschritten werden. Solche Anhänger müssen überdies mit einem rückstrahlenden Dreieck und einer 10 km/h Tafel ausgerüstet sein. Sollte die Ladung mehr als einen Meter über den hintersten Punkt des Anhängers ragen, muss auch eine Langgutfuhrtafel angebracht sein.Traktoren und mit ihnen gezogenen Anbaugeräte dürfen eine maximale Arbeitsbreite von drei Metern aufweisen. Die Transportbreite der Anbaugeräte darf maximal 3,30 m breit sein. Solche Gespanne dürfen dann nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht durchgeführt werden. Bei engen und kurvenreichen Straßen muss ein Begleitfahrzeug zur Absicherung vorausfahren.Mit diesen Kontrollen soll vor allem das Bewusstsein geschaffen bzw. verstärkt werden, dass die Lenkerinnen und Lenker landwirtschaftlicher Fahrzeuge einen nicht unerheblichen Teil zur Sicherheit auf Kärntens Straßen betragen können.

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