Gewerbsmäßiger Betrug

Gewerbsmäßiger Betrug Presseaussendung der Polizei SalzburgEine Familie in der Stadt Salzburg wurde am 5. April 2020 auf ein Inserat auf einer Homepage aufmerksam, in welchem ein Husky-Welpe angeboten wurde. Anschließend nahm die Familie Kontakt zur Verkäuferin auf, um den Kauf des Welpen zu vereinbaren. Die Familie wurde daraufhin aufgefordert, eine einmalige Anzahlung eines dreistelligen Betrages über eine App zu überweisen. Die Geldsumme wurde anschließend drei Mal überwiesen, da es laut Verkäuferin zu Komplikationen bei der Überweisung kam. Ebenfalls müsse ein Geldbetrag in dreistelliger Höhe wegen einer Transportbox bezahlt werden, da der Welpe sonst nicht nach Salzburg transportiert werden könne. Dieser Forderung kam die Familie nach. Für eine Krankenversicherung verlangte die Verkäuferin einen mittleren dreistelligen Geldbetrag, welchen die Familie aber nicht bezahlten und daraufhin Anzeige erstatteten. Es entstand ein Gesamtschaden in vierstelliger Höhe.Presseaussendung vom 07.04.2020, 17:56 UhrReaktionen bitte an die Redaktionzurück

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