Pyrotechnik-Hinweise und Informationen der Polizei Salzburg

Wer in der Stadt Salzburg das Jahr 2013 mit Kleinfeuerwerkskörpern begrüßen will, darf dies laut Verordnung des Bürgermeisters am Silvestertag von 12 Uhr Mittag bis zum 1. Jänner um 1 Uhr Früh auch tun.Weiterhin verboten bleibt jedoch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen am Domplatz, am Mozartplatz und am Alten Markt. Dort ist bereits ein Silvesterprogramm organisiert.Absolut verboten ist die Knallerei generell in der Umgebung von Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen sowie von Krankenhäusern und Kirchen.Aus Sicherheitsgründen ist das Abschießen in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen untersagt.Ab 12 Jahren kann man Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Knallbonbons, Wunderkerzen, Partyknaller, Tortenfeuerwerk und Knallerbsen besitzen und verwenden.Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Dazu zählen zum Beispiel Babyraketen, Vulkane, Knallfrösche, Feuerräder.Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.Beachten sie in jedem Fall die Hinweise auf den Verpackungen hinsichtlich Kategorie, Altersgrenze, Verwendung etc.Gewarnt wird vor Bestellungen von pyrotechnischem Material in dubiosen Webshops im Internet. Diese entsprechen oft nicht den strengen österreichischen Sicherheitsbestimmungen. Bei sorglosem Umgang von Billigprodukten besteht höchste Verletzungsgefahr.Die Polizei wird auch in diesem Jahr die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren und bei Übertretungen auch dementsprechend Geldstrafen einheben und Anzeigen erstatten. Die Behörde kann bei Anzeigeerstattung empfindlich hohe Strafen verhängen.Umgang mit Feuerwerkskörpern• Achten Sie insbesondere beim Kauf auf Originalprodukte! Diese sind nach dem neuen Pyrotechnikgesetz 2010 mit einem CE-Kennzeichen markiert und mit weiteren Hinweisen versehen (Altersgrenze, Kategorie, Verwendungshinweise, Mindestabstand, etc.)• Lassen sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.• Sind Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zuschauer, sollten Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus größerer Entfernung verfolgen.• Damit Feuerwerkskörper nicht in Wohnungen oder Häuser eindringen und Brände verursachen können, sollten Sie Fenster, Balkon- und Haustüren geschlossen halten.• Keinesfalls in Schussrichtung der Böller oder Raketen aufhalten. Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind und Schussrichtung ab.• Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.• Nehmen sie nach dem Zünden einen Sicherheitsabstand ein und halten sie den Feuerwerkskörper nicht in den Händen.• Feuerwerkskörper sollten nur diejenigen zünden, die noch einen „klaren Kopf“ haben.• Geben sie Feuerwerkskörper niemals an Kinder weiter und sorgen sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.• Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper (Blindgänger) nicht aufheben oder nachzünden, sondern längere Zeit abwarten oder besser mit Wasser übergießen.• Um Gehörschäden zu vermeiden, verwenden sie vorbeugend Ohrstöpsel.Die Sprengwirkung von Raketen und Knallkörpern wird oftmals unterschätzt und oft entstehen schwere Sachschäden und sogar Brände. Knallkörper und Raketen niemals in der Menschenmenge zünden.Die Folgen für den Verursacher sind jedenfalls schwerwiegend. Straf-, zivil- u. verwaltungsrechtliche Konsequenzen werden nicht bedacht. Gesundheitliche Schäden sind oft gar nicht mehr gut zu machen.Im Anhang weitere wichtige Sicherheitshinweise für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 unter Bezugnahme auf das österreichische Pyrotechnikrecht.

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