Versuchte gegenseitige Körperverletzung am Südtiroler Platz in der Stadt Salzburg

Versuchte gegenseitige Körperverletzung am Südtiroler Platz in der Stadt Salzburg Presseaussendung der Polizei SalzburgVersuchte gegenseitige Körperverletzung am Südtiroler Platz in der Stadt SalzburgAm 03.03.2015, um 17.00 Uhr, wurde die Polizei von einem Passanten darauf aufmerksam gemacht, dass sich vor einem Einkaufszentrum im Bereich des Salzburger Bahnhofes, eine „Schlägerei mit zwei Beteiligten“ ereignet. Als die Beamten versuchten die beiden Beteiligten zu trennen, drängte sich ein Zeuge der versuchten Körperverletzung zwischen einen der Beamten und die beiden tätlich gegeneinander vorgehenden Beteiligten. Von den einschreitenden Beamten wurde versucht, den 19-jährigen Deutschen aus Saaldorf-Surheim sowie die beiden Beteiligten, beide 16 Jahre alt und aus der Stadt Salzburg, zu trennen. Der deutsche Staatsbürger zeigte sich den einschreitenden Beamten gegenüber äußerst aggressiv und beschimpfte diese mehrfach lautstark. Da alle Deeskalationsversuche seitens der einschreitenden Beamten fehlschlugen und der Zeuge keine Kooperationsbereitschaft zeigte und dieser trotz Abmahnung in der Störung der öffentlichen Ordnung verharrte, wurde schlussendlich von den einschreitenden Beamten eine Festnahme gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes ausgesprochen. Die Beamten mussten dem Handfesseln anlegen, da dieser keine Anstalten machte, sein aggressives Verhalten gegenüber den einschreitenden Beamten einzustellen und sich zu beruhigen.Gegen die beiden beteiligten männlichen Personen wird bzgl. der Beteiligung an der versuchten Körperverletzung je eine Strafanzeige in Vorlage gebracht, gegen den Zeugen, welcher sich in die Amtshandlung der Beamten einmengte, werden diverse Verwaltungsstrafanzeigen – unter anderem wegen Verharren in der Störung der öffentlichen Ordnung – in Vorlage gebracht.Als Motiv wurde seitens der beiden Beteiligten der versuchten Körperverletzung eine Geldschuld in der Höhe eines geringen zweistelligen Eurobetrages angegeben.Presseaussendung vom 04.03.2015, 06:56 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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