Oftmals fallen im Straßenverkehr leider noch viele Fahrräder mit technischen Mängeln und einer unvollständigen Ausstattung auf. Um sicher auf den Radwegen und Straßen unterwegs zu sein, ist eine vollständige Ausrüstung aber erforderlich. Was Sie für eine sichere Fahrt benötigen, verraten wir Ihnen hier:Notwendig sind:Zwei voneinander unabhängig wirkende BremsvorrichtungenAkustisches Warnsignal wie Klingel oder auch einer HupeEin hellleuchtender, mit dem Fahrrad fest verbundener Scheinwerfer. Dieser darf auch abnehmbar und batteriebetrieben sein. Das weiße oder hellgelbe Licht muss die Fahrbahn nach vorne ausleuchten. Grüne oder andersfärbige Leuchtkörper sind nicht zulässigEin rotes Rücklicht. Dieses darf ebenfalls abnehmbar und batteriebetrieben seinEin weißer, nach vorne wirkender RückstrahlerEin roter, nach hinten wirkender RückstrahlerGelbe Rückstrahler an den PedalenAusnahme:Die Beleuchtungseinrichtung darf bei Rennrädern und bei allen andern Rädern (zB Mountain-Bikes), die bei Tag und guter Sicht benützt werden, entfallen.Vor der Fahrt sollte das Fahrrad unbedingt kurz „unter die Lupe“ genommen werden. Prüfen Sie zum Beispiel, bevor Sie los fahren, ob der Dynamo eng am Reifen anliegt und die Kabelverbindungen in Ordnung sind und dass der Dynamo in „Aus-Stellung“ bleibt, wenn Sie ohne Licht fahren wollen.Bei den Reflektoren gelten folgende Regeln:vorne• weiß• mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche• muss der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen• darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein.hinten• rot• mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche• muss der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen• darf mit dem Rücklicht verbunden sein.seitlich:• weiß oder gelb reflektierende Radreifen (ununterbrochener Ring) oder• Speichenreflektoren, gelb, mind. 20 cm² Lichteintrittsfläche und der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen oder• andere seitliche Reflexeinrichtungen, die gleichwertig sind.Pedalreflektoren:• keine Größenangaben• Reflektoren auf den Schuhen oder• auf den TretkurbelnBitte auch berücksichtigen: Stirnlampen sind keine ausreichende Beleuchtung, auch wenn diese vorne und hinten Licht ausstrahlen sollten.Denken Sie daran: Auch als Fahrradfahrer hat man sich an die allgemeinen Verkehrsbestimmungen zu halten.So ist, alkoholisiert mit dem Rad zu fahren kein Kavaliersdelikt, auch hier gibt es (teils sehr hohe) Strafen zu erwarten: Für Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft). Auch wer unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen EUR 800 und EUR 3.700 rechnen.Sonstige Verstöße: Wer sonst die Regeln über den Fahrradverkehr in der Straßenverkehrsordnung missachtet oder gegen die Fahrradverordnung verstößt, riskiert ebenfalls Strafen von bis zu mehreren Hundert Euro.Das gilt für Verstöße gegen Verkehrsregeln wie etwa:• falsche Fahrtrichtung in der Einbahn oder auf dem Radweg• Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ohne Trainingsfahrt• unbeleuchtet trotz schlechter Sichtverhältnisse• Vorschlängeln zwischen angehaltenen Fahrzeugen, obwohl zu wenig Platz ist• Radfahren am Gehsteig• Behinderung von Fußgängern oder Skatern am Schutzweg usw.Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

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