Festnahme eines nicht-zurückgekehrten Strafgefangenen in Marokko

Festnahme eines nicht-zurückgekehrten Strafgefangenen in Marokko Presseaussendung der Polizei TirolIm Dezember 2022 wurde ein 39-jähriger dt. Staatsangehöriger wegen diverser Vermögensdelikte vom LG Innsbruck zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während seiner Freiheitsstrafe in der JA Innsbruck wurden ihm auch Hafterleichterungen (z.B. in Form von Freigängen) genehmigt, wobei er von seinem letzten Freigang Mitte Juli 2023 nicht mehr in die Justizanstalt Innsbruck zurückkehrte. Das LG Innsbruck ordnete zunächst die Fahndung im Inland und mittels EUHB an, wobei sich zumindest bis Jahreswechsel kein Erfolg einstellte.Ende 2023 wurden schließlich die Ermittlungen vom Landeskriminalamt Tirol übernommen. Mit Hilfe grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Deutschland und der Türkei gelang es, einen möglichen Aufenthalt in Marokko zu ermitteln. Auf Grundlage der vorliegenden neuen Erkenntnisse konnten beim LG Innsbruck ein weltweiter Haftbefehl erwirkt und die weiteren Fahndungsmaßnahmen in Marokko veranlasst werden. Schlussendlich gelang es, durch die enge Kooperation mit den österreichischen Verbindungsbeamten des BMI in der Türkei und Marokko den Flüchtigen am 17.03.24 am Flughafen in Casablanca / Marokko zu lokalisieren. Die anschließende Festnahme erfolgte durch die marokkanische Polizei.Der Festgenommene befindet sich seither in Marokko in Auslieferungshaft und wird nach Abschluss der notwendigen bilateralen Formalitäten nach Österreich ausgeliefert und wieder in Haft überstellt.Presseaussendung vom 02.04.2024, 14:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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