Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung

Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – Kundmachung Presseaussendung der Polizei TirolNeuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck – KundmachungDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ wiederholt neu verordnet wurden.Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2022 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.03.2023. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Die Missachtungen des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,- im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4.600,-, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.09.2022 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Statistische Daten – Schutzzonen zwischen 26.03.2022 bis 06.09.2022 Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 1 Anzeigen wegen Missachtung des BV: insgesamt 0Presseaussendung vom 23.09.2022, 14:16 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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