Amtshandlung – Einsatz bei einem Gebetshaus

Sachverhalt: Ein Aufforderer gab gestern beim Polizeinotruf an, dass sich in einem Gebetshaus eine größere Anzahl von Personen befänden und dabei die Covid-Verordnung nicht einhielten. Beim Eintreffen der Beamten flüchteten ungefähr 20-30 Personen aus dem Gebetshaus. Die restlichen Personen im Gebetshaus hielten zu weiten Teilen keine Mindestabstände ein und trugen keine FFP2 Masken. Während der Sachverhaltsabklärung und der versuchten Kontaktaufnahme mit einem Verantwortlichen verhielten sich mehrere Personen trotz mehrmaliger Abmahnung aggressiv gegenüber den Beamten und wurden verwaltungsstrafrechtlich angezeigt. Beim Abströmen der Besucher des Gebetshauses wurden die Covid Bestimmungen zum Teil nicht eingehalten, dementsprechend führten die Beamten Identitätsfeststellungen durch. Der Sachverhalt wurde der zuständigen Gesundheitsbehörde zur Überprüfung weitergeleitet, da Veranstaltungen zur Religionsausübung unter die Ausnahmen der aktuellen 4. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung fallen. Die Wiener Polizei zeigt sich bei derartigen Einsätzen sensibel in der Wahrung freier Religionsausübung und ist andererseits gesetzlich verpflichtet, mögliche Übertretungen nach der Covid-Verordnung abzuklären und gegebenenfalls zur Anzeige zur bringen.

Ort: Wien-Fünfhaus
Zeit: 26.03.2021, 13:10 Uhr

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