Trickdiebstahl erkennen

Es war an einem Vormittag, als es an der Wohnungstür von Herrn M. klingelte. Zwei Männer in Arbeitskleidung eines Stromanbieters standen vor der Tür. „Aufgrund der derzeitigen Stromkosten müssen wir den Stromverbrauch jeden Haushaltes kontrollieren“. Herr M. hatte zwar keinen Termin von dem Stromanbieter vereinbart, ließ die zwei Männer dann doch in die Wohnung. Nachdem die vermeintlichen Techniker weg waren, bemerkte Herr M., dass der Schrank im Wohnzimmer offenstand und sein Erspartes fehlte.Trickdiebe geben sich als unterschiedliche Personen aus. Sie geben an Vertreter einer Behörde, Mitarbeiter eines Gas- oder Elektrizitätswerk, einer Bank oder einer anderen Institution zu sein. Die Personen wirken freundlich und hilfsbereit, sodass sie in kürzester Zeit das Vertrauen ihrer Opfer gewinnen.Aber nicht nur in Wohnhäuser halten Trickdiebe Ausschau nach potenzielle Opfern, sondern auch auf offenen Straßen halten sie sich nicht zurück. Hier ist ihre Masche, dass sie die Opfer mit Lebensmittel wie Eis oder Ketchup „unabsichtlich“ beschmutzen. Die Täter spielen die Hilfsbereitschaft, indem sie das Malheur abwaschen wollen. Doch in Wirklichkeit greifen sie unbemerkt in die Taschen und stehlen die Geldbörse. Eine andere Taktik ist auch das Fallenlassen der eigenen Geldbörse. Münzen liegen kreuz und quer und das vorbeikommende Opfer hilft beim Aufsammeln. Im Anschluss fehlt dessen Geldbörse oder Handtasche.Wie Sie sich gegen Trickdiebe schützen können:• Lassen Sie niemals fremde Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Gas-, Strom, Heizungsableser werden rechtzeitig schriftlich angekündigt.• Legen Sie immer eine Sperrkette vor, wenn Sie Fremden die Tür öffnen. Ein Glas Wasser oder einen Zettel kann man auch durch einen Türspalt reichen!• Lassen Sie sich immer einen Dienstausweis – auch von Beamtinnen und Beamten in Uniform – zeigen.• Blicken Sie zuerst durch den Türspion und entscheiden Sie erst dann, ob Sie die Tür öffnen.• Betätigen Sie nicht den Türöffner, ohne sich vorher zu überzeugen wer Einlass begehrt.• Nachbarschaftshilfe und das Wissen um das Recht der Selbsthilfe können Straftaten verhindern.• Ein entschiedenes Nein, ein energisches Wegweisen einer ungebetenen Besucherin oder Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.• Falls Sie zu einer Unterschrift aufgefordert werden, lesen Sie alles in Ruhe durch. Vor allem das Kleingedruckte sollten Sie aufmerksam lesen!• Nehmen Sie nur Lieferungen an, von denen Sie wissen, dass sie von einem Familienmitglied bestellt worden sind oder zu deren Annahme Sie eventuell von einem Nachbarn ausdrücklich aufgefordert wurden.

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