Verkehrsschwerpunkt Fahrrad und E-Scoote

Am 16.07.2019 wurde in den innerstädtischen Wiener Bezirken an diversen Örtlichkeiten eine verkehrspolizeiliche Aktion durchgeführt. Die Landesverkehrsabteilung und der uniformierte Fahrraddienst der Landespolizeidirektion Wien fokussierten sich neben den Kontrollen aller Verkehrsteilnehmer auf Radfahrer und Fahrer von E-Tretrollern.Die 240 Organstrafverfügungen und 79 Anzeigen gegen Fahrradfahrer und Fahrer von E-Tretrollern wurden hauptsächlich wegen Missachten des Rotlichtes von Verkehrsampeln, Hantieren mit dem Mobiltelefon und Befahren des Gehsteiges ausgestellt.Auch wurden 81 Organstrafverfügungen und 101 Anzeigen gegen Lenker von Kraftfahrzeugen wegen diverser Verkehrsdelikte, darunter Fahren ohne Lenkberechtigung, eine Kennzeichenabnahme inkl. 12 Anzeigen bei einem fahruntüchtigen Auto, eine Sicherheitsleistung von 700 Euro wegen dreifacher Missachtung der Kindersicherung sowie Untersagung der Weiterfahrt erstattet.Bitte beachten:Für E-Tretroller, welche nicht mehr als 600 Watt höchstzulässige Leistung und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweisen, gibt es seit 1. Juni 2019 österreichweit die gleichen Regeln. Es sind im Wesentlichen die Bestimmungen, die auch für das Radfahren gelten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *