20 Jahre Handyverbot am Steuer

Bereits seit 1.Juli 1999 gibt es das gesetzliche Handyverbot am Steuer. Denn Unachtsamkeit und Ablenkung im Straßenverkehr steht bei den Unfallursachen an erster Stelle.Oft reicht nur ein kurzer Blick auf das Display. Durch Unachtsamkeit, wenn auch nur für ein paar Sekunden, kann es zu kleinen bis zu schweren Unfällen kommen.Im Ortsgebiet, bei 50 km/h, legt man in 5 Sekunden bereits 70 Meter zurück. Eine beachtliche Strecke, auf der man nicht sieht, was vor oder rund um das Fahrzeug geschieht.Nicht nur durch den Blick auf das Mobiltelefon, auch durch telefonieren selbst kommt es zu längeren Reaktionszeiten.Unfälle verursacht durch Ablenkung sind ebenso bei Lenkern von Fahrrädern Hauptunfallursache.Bei Verstoß gegen das Handyverbot sind mittels Organmandat 50 Euro an Ort und Stelle zu bezahlen.Was vor allem auch jetzt in der Urlaubszeit von Bedeutung ist. Das Handyverbot gilt ebenso im europäischen Ausland.

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