Alkoholisierter Lenker eines Sattel-Kfz auf d.A13

Am 08.10.2010 gegen 08.30 Uhr führten Beamte der API Schönberg Geschwindigkeitsmessungen mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät auf der Brennerautobahn kurz vor dem Gefällebereich in Fahrtrichtung Norden durch. Für Schwerfahrzeuge ist in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h verordnet. Um 08.34 Uhr wurde ein deutsches Schwerfahrzeug auf einer Entfernung von 332 Meter mit einer Geschwindigkeit von 89 km/h – ergibt nach Abzug der Toleranz eine Überschreitung von 46 km/h – im Gemeindegebiet von Gries am Brenner am zweiten Fahrstreifen gemessen. Weiters wurde von den Beamten wahrgenommen, dass der Lenker zu diesem Zeitpunkt gerade ein ordnungsgemäß am rechten Fahrstreifen fahrendes Schwerfahrzeug überholte. In diesem Bereich ist ein Überholverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen verordnet. Die Beamten nahmen zu dem Schwerfahrzeug, das unablässig in gleicher Geschwindigkeit weiterfuhr, die Verfolgung auf. Plötzlich bremste der Lenker (43) das Schwerfahrzeug stark ab und hielt am ersten Fahrstreifen im Gefällebereich auf Höhe Bauhof Plon an. Nach kurzer Zeit folgte er jedoch dem Streifenfahrzeug bis zum Parkplatz Wipptalerhof. Dort wurde sofort starker Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein relevanter Alkoholtest ergab ein Ergebnis von 0,45 mg/l Atemalkoholgehalt. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle abgenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Eine Anzeige an die BH Innsbruck wird erstattet.

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