Veranstaltung „Bergsilvester 2010/2011“

Am 31.12.2010 findet im Altstadtbereich die Veranstaltung „Bergsilvester 2010/2011“ statt.Veranstaltungszeiten: 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr (nur Herzog-Friedrich-Straße) 20.00 Uhr bis 02.00 Uhr (gesamteVeranstaltungsgelände)Das Veranstaltungsgelände zwischen Franziskaner Platz und Marktplatz bzw. Herzog-Otto-Straße – Innstraße muss während der Veranstaltung ausschließlich über Sicherheitskontrollstellen betreten werden. An diesen Kontrollstellen führt ein privater Sicherheitsdienst gemäß den Auflagen des Stadtmagistrat Innsbruck Sicherheitskontrollen durch; dabei wird besonders auf das versuchte Einbringen verbotener Gegenstände geachtet.Verbotene Gegenstände (beispielsweise):- Pyrotechnische Gegenstände (insbesondere Kategorie F2)- Alkoholische Getränke- WaffenVerkehr:Aufgrund der Aufbauarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen im unmittelbaren Umfeld zur Altstadt bereits ab 12.00 Uhr zu rechnen. Es wird empfohlen, diesen Bereich ab 12.00 Uhr zu umfahren.Die Innbrücke wird ab 16.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.Spätestens ab 23.30 Uhr wird die Innbrücke auch für den Fußgängerverkehr gesperrt sein.Aufgrund der Standorte der Abschussvorrichtungen für das Großfeuerwerk (Waltherpark und Innbrücke) bzw. des vorgeschriebenen Sicherheitsbereiches wird die Innstraße im Bereich des Waltherparks während der Dauer des Feuerwerks (00.00 Uhr bis ca. 00.30 Uhr) sowohl für den Fahrzeug- als auch den Fußgängerverkehr gesperrt werden.Es wird jedenfalls empfohlen, zur Veranstaltung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.Einsatzkräfte und Privater Sicherheitsdienst:Insgesamt werden bei dieser Veranstaltung ca. 200 Einsatzkräfte (Polizei, Rettung, Feuerwehr) und Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes (Fa. VGM) unmittelbar vor Ort im Einsatz sein.Pyrotechnik:Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 n i c h t innerhalb des Ortsgebietes und auch n i c h t in unmittelbarer Nähe zu Menschenansammlungen verwendet werden dürfen. Sollte gegen dieses Verbot verstoßen werden, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu € 3.600,– bzw. bis zu 3 Wochen Ersatzarrest.Diese Verbote gelten auch in der Silvesternacht!

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