Klarstellung zur Presseaussendung der Handelskammer Bozen

Klarstellung zur Presseaussendung der Handelskammer Bozen Zur Presseaussendung der Handelskammer Bozen vom 5. Februar 2016, betreffend „Sperrung der Grenzen Richtung Süden“, stellt die Landespolizeidirektion Tirol klar:Klarstellung zur Presseaussendung der Handelskammer BozenIm September 2015 wurden Grenzkontrollen bei der Einreise nach Österreich temporär wieder eingeführt. Diese Kontrollen finden nicht lückenlos statt, sondern werden nach Bedarf aktiviert.Zunächst war das bei der Einreise aus Ungarn der Fall, aktuell betrifft dies Einreisen aus Slowenien.Für die kommenden Wochen muss einerseits mit einer Erhöhung der Ankünfte auf der Balkanroute gerechnet werden, andererseits gehen Maßnahmen der österreichischen Sicherheitsbehörden in Umsetzung, die eine Reduktion der Ankunftszahlen in Österreich zum Ziel haben. In diesem Sinne und in Zusammenhang mit einer möglichen Verlagerung der Route über Italien sowie verstärkten Anlandungen in Italien wäre eine Aktivierung von Grenzkontrollen an der österreichisch/italienischen Grenze unumgänglich.Die vorbereitenden Planungsarbeiten zu allfälligen Grenzkontrollen entlang der südlichen Bundesgrenzen orientieren sich einheitlich an den Erkenntnissen zu Spielfeld. Von einer Sperre kann keine Rede sein. Die Konzeption sieht stichprobenartige Kontrollen auf der Autobahn, auf dem sekundären Straßennetz und im Bereich des Bahnverkehrs vor. Ziel ist es, unter möglichster Schonung des täglichen Personen- und Güterverkehrs sowie der wirtschaftlichen und touristischen Interessen die Einreisen nach Österreich unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem geordneten Grenzmanagement zu ermöglichen.Dazu ist es notwendig, dass sich die Behörden auf beiden Seiten der Grenze auf diesen Eventualfall vorbereiten. Dementsprechend wurden und werden geplante Maßnahmen sowohl mit Vertretern der Länder (Nordtirol/Südtirol/Trentino) als auch mit Vertretern der Ministerien in Wien und Rom besprochen. Zweifellos bedarf es zur Wahrung humanitärer wie wirtschaftlicher Interessen im Falle von Grenzkontrollen ergänzender, koordinierender Maßnahmen auch auf italienischer Seite.Derzeit liegt weder eine konkrete Anordnung zur Durchführung von Grenzkontrollen am Brenner vor noch kann von einer beabsichtigten „Sperre“ der Grenze gesprochen werden. Auch der behauptete Zeitraum von vier Wochen entbehrt nachvollziehbarer Grundlagen. Die Darstellung der Handelskammer Bozen entspricht mithin nicht den Tatsachen und ist zudem an den falschen Adressaten gerichtet – denn die Anordnung von Grenzkontrollen obliegt nicht der Exekutive in Tirol.Presseaussendung vom 05.02.2016, 14:17 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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