Verordnung

Verordnung Verordnung der Landespolizeidirektion WienAufgrund des Fußballspiels FK Austria Wien AG und SK Rapid Wien wird am 01.09.2019 in Wien ab 10.00 Uhr, der Bereich des Horrplatzes sowie umliegende Straßenzüge zum Sicherheitsbereich gem. § 49a des Sicherheitspolizeigesetzes erklärt.Die Verordnung kann auf der Internetseite des LPD Wien unter www.polizei.gv.at unter der Rubrik „Verordnungen der LPD Wien“ eingesehen werden.Verkehrsmaßnahmen:Durch die Fußballveranstaltung ist rund um die Generali Arena, auf dem Verteilerkreis Favoriten (Altes Landgut), der Endlichergasse, Ludwig-von-Höhnel-Gasse und Laaer-Berg-Straße mit starkem Verkehrsaufkommen zu rechnen.Parkplätze:Die Stadionbesucher werden gebeten, zeitgerecht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U1-Station Altes Landgut oder mit Bussen 15A, 68A, 68B) anzureisen da es kaum Parkplätze für Privatfahrzeuge im Umkreis des Stadions gibt.Hinsichtlich der Einschränkungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel informiert die Fahrgastinformation der Wiener Linien unter der Tel-Nr.: 01 7909-100.Presseaussendung vom 29.08.2019, 12:10 UhrReaktionen bitte an Die LPD Wienzurück

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