Kontrolle von Radfahrern in der Stadt Salzburg

Kontrolle von Radfahrern in der Stadt Salzburg Presseaussendung der Polizei SalzburgKontrolle von Radfahrern in der Stadt SalzburgAm 9. Februar wurden im Zuge einer Schwerpunktkontrolle Radfahrer im Salzburger Stadtgebiet kontrolliert. Dabei konnte unter anderem am Nachmittag, im Bereich des Volksgartens, ein 39-jähriger Salzburger angehalten und kontrolliert werden. Am extra langen Sitz des Elektrofahrrades saßen ebenso seine zwei Kinder (6 und 7 Jahre alt), wobei ein Kind vor und das zweite Kind hinter ihm saß. Eine der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechende Rückhalteeinrichtung/Kindersitz wurde nicht verwendet. Der Salzburger wurde angezeigt.Zur Information: Kindersitze müssen fest mit dem Fahrrad verbunden sein und dürfen nur hinter dem Sattel montiert werden. Keinesfalls darf ein Kindersitz am Gepäckträger montiert werden. Die Radfahrerin/der Radfahrer darf durch den Sitz nicht in seiner bzw. ihrer Sicht oder Aufmerksamkeit eingeschränkt sein. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist unzulässig.Jeder Kindersitz muss folgendermaßen ausgestattet sein:• Mit einem Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann• Mit einem höhenverstellbaren Beinschutz• Mit Fixierriemen für die Füße• Mit einer KopflehnePresseaussendung vom 09.02.2022, 20:43 UhrReaktionen bitte an die LPD Salzburgzurück

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