Erlassung der Schutzzonen „Mentlgasse u.a.“ in Innsbruck – Kundmachung der Verlängerung

Erlassung der Schutzzonen „Mentlgasse u.a.“ in Innsbruck – Kundmachung der Verlängerung Presseaussendung der Polizei TirolErlassung der Schutzzonen „Mentlgasse u.a.“ in Innsbruck – Kundmachung der VerlängerungDie Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass in Innsbruck, im Bereich der Mentlgasse und Umgebung die Schutzzone verlängert wurde.Die Schutzzone tritt mit 01.01.2021 in Kraft und gilt zu den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 30.06.2021.Eine Erlassung der Schutzzone war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.Die Missachtung des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1000,–, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4600,– und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellt diese Schutzzone im oa. Bereich die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme dar, die noch geeignet ist Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen. Sie trägt damit wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.Die Verordnung samt dazugehörigem Plan befindet sich in der Anlage.Presseaussendung vom 29.12.2020, 10:05 UhrReaktionen bitte an die LPD Tirolzurück

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