Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Presseaussendung der Polizei KärntenFahrlässige Körperverletzung im StraßenverkehrEin 33-jähriger LKW Lenker fuhr am 23.10.2018 gegen 08:30 Uhr mit einem LKW samt Sattelanhänger die B92 von Brückl kommend in Richtung Eberstein. In St. Walburgen wollte der 33-jährige eine vor ihm fahrende Zugmaschine samt Anhänger überholen. Da er hinter sich kein Fahrzeug wahrnahm, begann er den Überholvorgang. Als er sich bereits halb auf der Gegenfahrbahn befand, sah er im Seitenspiegel einen PKW, welcher ebenfalls zum Überholen angesetzt hatte. Der LKW Lenker brach den Überholvorgang ab, bremste und verriss sein Fahrzeug samt Anhänger nach rechts. Der hinter ihm befindliche 90-jährige Mann, welcher mit seinem PKW bereits ganz links fuhr, prallte mit seinem Fahrzeug frontal gegen das dort befindliche Brückengeländer und in weiterer Folge gegen die Bordwand des Sattelanhängers. Danach kam das Fahrzeug auf den Rädern auf der Fahrbahn zum Stillstand. Der 90-jährige Lenker wurde im PKW eingeklemmt und musste von der Feuerwehr mittels Bergeschere aus dem Fahrzeug befreit werden. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber C11 ins Klinikum Klagenfurt geflogen. Am PKW entstand Totalschaden. Am Sattelanhänger entstand leichter Sachschaden. Im Einsatz standen die Feuerwehren Brückl, St. Walburgen, Eberstein und Klein St. Paul mit 7 Fahrzeugen und 38 Mann.Presseaussendung vom 23.10.2018, 14:10 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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