Kontrollen Schwerverkehr

Die Landesverkehrsabteilung Tirol berichtet:In der vergangenen Woche wurden von den Beamten der Autobahnpolizeiinspektion Schönberg iSt und der Landesverkehrsabteilung auf der A13 – Brennerautobahn – verstärkt Kontrollen hinsichtlich des Sicherheitsabstandes von Schwerfahrzeugen durchgeführt. Zwischen Fahrzeugen mit größerer Längsabmessung z.B. zwischen zwei Lastfahrzeugen oder zwischen Lastfahrzeug und Omnibus – muss jedenfalls ein Mindestabstand von 50m gegeben sein. Bei diesen Kontrollen wurden weiters auch das fahrstreifenbezogene Fahrverbot bzw. auch die Überholverbote für Schwerfahrzeuge überwacht. Bei den mehrstündigen Kontrollen wurden folgende Übertretungen geahndet: 42 Übertretungen wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 50m38 Übertretungen wegen Nichteinhaltung des fahrstreifenbezogenen Fahrverbotes und Missachtung der Überholverbote Der richtige Sicherheitsabstand zwischen zwei Schwerfahrzeugen soll Pkw-Lenkern einerseits ein „etappenweises“ Überholen von solchen Fahrzeugen und andererseits ein ungefährliches Abfahren von der Autobahn bzw. Zufahren im Bereich von Anschlussstellen ermöglichen. Die Lenker von Schwerfahrzeugen werden entlang der Brennerautobahn immer wieder auch durch Hinweisschilder auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 50m hingewiesen.

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