Trickdiebstahl mit hoher Schadenssumme

Am 17.02.2011 um 16:00 Uhr verschafften sich zwei unbekannte Frauen ausländischer Herkunft, unter dem Vorwand Hilfe beim Geldzählen zu brauchen, Einlass in die Wohnung eines älteren Ehepaares. Sie brachten dieses dazu, sich an den Küchentisch zu sitzen und von den schlecht deutsch sprechenden Täterinnen mitgebrachtes Geld, einige 5 € Scheine und Münzen, zu zählen. Danach haben die beiden Ausländerinnen die Wohnung verlassen.Erst zwei Stunden später bemerkten die beiden Opfer, dass ihre gesamten Ersparnisse, aufbewahrt in einer Geldkassette im Schlafzimmer, sowie in einer Papiertüte in einer Wohnzimmerkommode, gestohlen worden sind.Die Schadenssumme in diesem Fall beträgt 55.000,- Euro.Die Bestohlenen können nicht angeben, ob eine der beiden Frauen in der Wohnung herumgestöbert hat, oder ob diese eventuell die Wohnungstüre haben offen gelassen, um weiteren Komplizen den Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. 2011 hat es bisher 18 Trickdiebstähle in verschiedenen Varianten wie Neffentrick, angebliche Erbschaft, angeblicher Lottogewinn, Sammlung für einen guten Zweck, usw. mit einer Gesamtschadenssumme (inklusive dieses aktuellen Falles) von € 166.000,- gegeben.Dazu kommt, dass in einigen Fällen noch Schmuck gestohlen worden ist, dessen Wert von den Opfern mangels Aufzeichnungen nicht konkret angegeben werden konnte.2010 haben sich insgesamt 69 Trickdiebstähle ereignet. In diesem Zusammenhang rät die Polizei: Zutritt nicht für jedermann – lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung.  Schauen Sie vor dem Öffnen immer durch den Türspion oder aus dem Fenster, benutzen Sie die Sprechanlage und öffnen Sie die Tür nur mit vorgelegter Türsperre. Bieten Sie bei einer angeblichen Notlage an, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte (Glas Wasser) hinauszureichen. Lassen Sie ihre Tür versperrt.  Seien Sie misstrauisch bei Anrufern, deren Stimme Sie nicht erkennen. Lassen Sie sich am Telefon bzw. von Fremden nicht Namen oder andere Informationen über Angehörige, Freunde oder Bekannte entlocken.  Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei dem Anrufer auch wirklich um Ihren Enkel od. sonstigen Verwandten handelt, stellen Sie gezielte Fragen nach den Familienverhältnissen u. überprüfen sie die Aussagen bei Ihren Verwandten.  Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen Sie sorgfältig (nach Druck, Foto, Stempel). Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei Dienststelle an.  Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder von der Hausverwaltung angekündigt werden. Ein entscheidendes NEIN, ein energisches Wegweisen eines ungebetenen Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können ebenfalls eine Straftat verhindern.  Kaufen Sie niemals angebotene Waren bei der Wohnungstür. Je günstiger und verlockender ein Angebot ist, umso vorsichtiger sollte man sein. Eine zufällige Geldverlegenheit, die der Verkäufer vortäuscht, stimmt nie.  Verdächtige Wahrnehmungen melden Sie bitte der Polizei (Notruf 133)Allfällige Rückfragen: HR Mag Erwin Fuchs0732/7803-5100

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