Hinweis der Wiener Polizei bezüglich pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester

Hinweis der Wiener Polizei bezüglich pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester Presseaussendung der Polizei WienHinweis der Wiener Polizei bezüglich pyrotechnischer Gegenstände zu SilvesterZum Jahreswechsel werden im gesamten Wiener Stadtgebiet erfahrungsgemäß Knallkörper, Feuerwerksraketen und andere Pyrotechnische Sätze gezündet. Die Verwendung praktisch aller dieser Gegenstände (ab Kategorie F2) ist im Ortsgebiet aber verboten. Neben der polizeilichen Anzeige drohen durch den Umgang mit pyrotechnischen Produkten schwere Verletzungen beziehungsweise Lebensgefahr.Die Polizei wird ausnahmslos alle Personen die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, zur Anzeige bringen und die betroffenen Gegenstände sicherstellen. Dies dient vor allem dem Schutz der Bevölkerung. Wer zu Silvester im Wiener Ortsgebiet auf Pyrotechnik nicht verzichten will, muss sich laut Gesetz auf Gegenstände der Kategorie F1 beschränken. Diese Kategorie beinhaltet beispielsweise Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen – also Erzeugnisse von denen eine geringe Gefahr beziehungsweise ein geringer Lärmpegel ausgeht. Erlaubt sind diese Gegenstände ab 12 Jahren. Die Wiener Polizei weist darauf hin, dass der Lärm der durch pyrotechnische Gegenstände verursacht wird, oftmals eine starke Belastung für viele Personen darstellt. Besonders alten und kranken Menschen, kleinen Kindern aber auch Haustieren und deren Besitzern machen die abgefeuerten pyrotechnischen Gegenstände oft schwer zu schaffen. Ebenfalls darf auf die von pyrotechnischen Gegenständen ausgehend Brandgefahr nicht vergessen werden. Deshalb appelliert die Wiener Polizei an alle Privatpersonen die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.Presseaussendung vom 30.12.2015, 10:40 UhrReaktionen bitte an die LPD Wienzurück

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