Advent – Alkohol – Autofahren

Mit Beginn der bevorstehenden Adventzeit und den damit stattfindenden Weihnachtsmärkten und -feiern ist erfahrungsgemäß auch ein entsprechender Alkoholkonsum verbunden. Wer bei den diversen Anlässen jedoch „zu tief ins Glas sieht“, sollte seinen fahrbaren Untersatz stehen lassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi die Heimfahrt antreten. So wie bisher im laufenden Jahr 2011 werden auch in der bevorstehenden Adventzeit und der anschließenden Ballsaison verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Stadtgebiet von Steyr durch die Exekutive erfolgen. Es kann jedoch nur gewünscht werden, dass zumindest in der Adventzeit die Vernunft der Fahrzeuglenker größer ist als bisher. In Zahlen ausgedrückt heißt das für das laufende Jahr:Bisher wurden im Jahr 2011 bereits 192 beeinträchtigte Lenker (davon 180 alkoholisierte und 12 suchtmittelbeeinträchtigte Fahrzeuglenker) im Stadtgebiet von Steyr ertappt. Der höchste gemessene Wert betrug 1,26 mg/l (ca. 2,52 Promille).17 beeinträchtigte Lenker waren an Verkehrsunfällen beteiligt; drei der ertappten Lenker waren überdies nicht im Besitz einer Lenkberechtigung. Wer es dennoch nicht lassen kann und alkoholisiert beim Lenken von Fahrzeugen ertappt wird, hat mit empfindlichen Geldstrafen von € 300,– bis € 5.900,– sowie – ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,4 mg/l (0,8 Promille) und mehr – mit einem Führerscheinentzug zu rechnen. Ab 0,25 mg/l – aber unter 0,40 mg/l – erfolgt zwar kein Entzug, jedoch eine Eintragung im Vormerksystem (bisher 42 Fälle im laufenden Jahr). Wer bei einer Verkehrskontrolle mit 0,8 mg/l (1,60 Promille) oder mehr ertappt wird oder den Alkotest verweigert, muss bereits beim ersten Mal mit einer Mindeststrafe von € 1.600,– rechnen; weiters mit einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten sowie einer Nachschulung, einer Verkehrspsychologischen und Amtsärztlichen Untersuchung. Diese Rechtsfolgen treffen auch denjenigen, der den Alkotest verweigert. Mit diesen Rechtsfolgen waren im laufenden Jahr bereits 52 im Stadtgebiet ertappte Alkolenker konfrontiert. Die straf- und zivilrechtlichen Folgen eines in alkoholisiertem Zustand verursachten Verkehrsunfalls sollten zusätzlich davor abschrecken, sich nach dem Genuss von Alkohol ans Steuer zu setzen.

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