Versuchter Betrug in Innsbruck

In der Zeit von 01.05.2011 bis einschließlich 04.10.2011 versuchte eine bisher unbekannte Täterschaft, welche sich als Anwälte einer deutschen Anwaltskanzlei ausgaben, von einer Innsbrucker Pensionistin einen Bargeldbetrag in der Höhe von ca. € 1.000,00 zu erschleichen. Angegeben wurde, dass die Pensionistin Gewinnerin eines Bargeldbetrages in der Höhe von € 54.000,– sei. Aus diesem Grund müsse sie, damit ihr das Geld überwiesen werden könne, zwei Prozent der Gewinnsumme als Bearbeitungsgebühr überweisen. Die Pensionistin, welche bei keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte und welcher die Vorgehensweise der Firma eigenartig vorkam, unterließ die Überweisung und erstattete Anzeige. Die Bundespolizeidirektion Innsbruck warnt in diesem Zusammenhang generell vor derartigen angeblichen Gewinnzusagen aus Gewinnspielen etc., insbesondere wenn der „Gewinner“ Bearbeitungsgebühren jeglicher Art vorab zu überweisen hätte.

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