Passt der Pass?

Sommerzeit – Urlaubszeit. Die Koffer sind gepackt und an (fast) alles gedacht. Doch was ist mit dem Reisepass? Rund um dieses wichtige Dokument gibt es einiges zu beachten. Damit Sie beim nächsten Grenzübertritt auf der sicheren Seite sind, haben wir einige Informationen zusammengestellt.VerlustIm Ausland muss zunächst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus. Zurück in Österreich ist keine Verlustanzeige notwendig. Es genügt bei Beantragung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde.DiebstahlIm Ausland muss zunächst eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus. Zurück in Österreich muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses gestellt werden.Bei einem Diebstahl des Reisepasses in Österreich muss eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.WiederauffindungSie haben den Verlust Ihres Reisepasses gemeldet und diesen dann doch wieder aufgefunden? Auch dies muss der Behörde gemeldet werden. Wird dies unterlassen, bleibt der Pass in den Fahndungsdatenbanken ausgeschrieben und darf nicht zum Grenzübertritt verwendet werden. Die Einreise kann Ihnen somit verweigert werden. Achtung! Trotz Fahndungswiderruf kann es zur Einreiseverweigerung kommen, da ein Widerruf in den internationalen Fahndungsdatenbanken etwa 24 Stunden benötigen. Aber auch danach ist Vorsicht geboten: Da der Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden des Gastlandes bekannt wird, kann dies bis zur Verweigerung der Einreise führen. Manche Länder akzeptieren als verloren gemeldete Reisedokumente nicht für die Ein-/Ausreise, selbst wenn sie als wiederaufgefunden gemeldet wurden. Diesbezügliche länderspezifische Reiseinformationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Außenministeriums.Letzte Rettung: der NotpassWenn alles gepackt ist, in fünf Stunden der Flieger abhebt und man dann feststellt, dass man seinen Reisepass vergessen oder verlegt hat oder dieser abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Notpass zu beantragen. Dafür ist grundsätzlich die Passbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft oder in Städten der Magistrat zuständig. Außerhalb der Amtsstunden ist dafür in jeder Bezirkshauptmannschaft eine Rufbereitschaft bzw. in den Magistraten ein Journaldienst eingerichtet. Die Rufnummer erfahren Sie über das jeweilige Bezirkspolizeikommando.Achtung – der Notpass wird jedoch nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt:• Sie verfügen vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise über keinen Reisepass und können dies nachweisen, z.B. durch Vorlage eines Flugtickets oder einer Hotelbestätigung.• Der Zeitraum, innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen, reicht für die Ausstellung eines regulären Reisepasses nicht aus.• Sie benötigen den Reisepass nur für die Einreise in das Bundesgebiet (z.B. weil Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde).Grundvoraussetzung für die Ausstellung eines Notpasses ist in jedem Fall die österreichische Staatsbürgerschaft. Über weitere erforderliche Unterlagen sowie anfallende Kosten informiert Sie die zuständige Passbehörde.Reisepass für KinderDas Prinzip „Eine Person – ein Pass“ gilt von Geburt an. Miteintragungen in den Reisepässen eines Elternteils sind bereits seit Juni 2012 nicht mehr gültig. Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt. Auch für Kinder kann analog zu den oben angeführten Informationen ein Notpass beantragt werden.

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